sw-bs.de » Braunschweig » Finanzen » Sozialrecht
Regelungen im Sozial- und Steuerrecht
Tarife und Einkommensgrenzen, die für Studierende relevant sind (Stand: 25.05.2010, alle Angaben ohne Gewähr).
Krankenversicherung
- Studentischer Krankenversicherungstarif: 53,40 €
- Studentischer Pflegeversicherungstarif:
- Studierende bis 23 Jahre und Studierende mit Kind: 9,98 €
- Studierende über 23 Jahre ohne Kind: 11,26 €
- Einkommensgrenze für familienversicherte Studierende (beitragsfrei über Eltern, Ehegatten oder sonstige Unterhaltspflichtige mitversichert)
- bei Minijobs: bis 400,00 €, wenn eine Beschäftigung ausgeübt wird
- sonst: bis 360,00 €, wenn kein Beschäftigungsverhältnis vorliegt.
- Grenze der Brutto-Haushaltseinnahmen zur Befreiung von Zuzahlungen (Medikamente, Verbandmittel etc.) für Alleinstehende:
bis 2 % der Brutto-Haushaltseinnahmen müssen zugezahlt werden, darüber hinaus Befreiung
Sozialversicherung
- Geringfügiges Beschäftigungsverhältnis (Minijob): 400,00 € pro Monat
Steuern
Einkünfte von Studierenden, die auf Lohnsteuerkarte arbeiten, bleiben bei Steuerklasse I voraussichtlich steuerfrei bei einem Bruttolohn von:
max. 891 € pro Monat / 10.700 € pro Jahr
- Steuerfreies Existenzminimum für Ledige: 7.834,00 € pro Jahr
- Arbeitnehmerpauschbetrag: 920 € pro Jahr
Kindergeld
Kindergeld für das erste und zweite Kind jeweils 184,00 € pro Monat;
für das dritte Kind 190,00 € pro Monat;
für das vierte und jedes weitere Kind jeweils 215,00 € pro Monat.
Einkommensgrenze studierender Kinder bzgl. des Kindergeldanspruchs ihrer Eltern (brutto, jedoch ohne gezahlte Sozialversicherungsbeiträge): 8.004,00 € pro Jahr
Elterngeld
Höhe des Sockelbetrags (bei nicht erwerbstätigen Eltern) für 12 Monate 300 €.
Mehr Informationen finden Sie hier
Sonstiges
- Bildungskredit: 300,00 € pro Monat
- Arbeitslosengeld II (Regelleistung für Alleinstehende): 345,00 € pro Monat plus Kosten über Unterkunft und Krankenversicherung
- Telefongebührenermäßigung: 6,94 € pro Monat

