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Wir möchten, dass Sie Ihr Geld bekommen

Adresse

Zuständig für die Studierenden der TU Braunschweig sowie der Hochschule für Bildende Künste:

Studentenwerk Braunschweig
Hochschulstandort Braunschweig
Förderungsabteilung
Nordstraße 11
38106 Braunschweig (Stadtplan)
Telefon: 0531/391-4902; -4922
Telefax: 0531/391-4920

Achtung BAföG für Schüler :

Zuständig sind die bei den Kreis- und Stadtverwaltungen eingerichteten BAföG-Ämter.


Bürosprechzeiten

  • Di   09.30 – 12.30 Uhr
  • Do  09.30 – 12.30 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr

Zu diesen Zeiten ist keine telefonische Beratung möglich.

Ansprechpartner

Sekretariat
Birgit Balke
bafoeg.braunschweig@sw-bs.niedersachsen.de
Tel. 0531/391-4902
 
Sekretariat
Silke Piskol
bafoeg.braunschweig@sw-bs.niedersachsen.de
Tel. 0531/391-4922
 

Sachbearbeitung (Zuständigkeit entsprechend des Nachnamens des Antragstellers)

A-D

Sachbearbeiterin 
Susanne Leske
bafoeg.braunschweig@sw-bs.niedersachsen.de
Tel. 0531/391-4924
 

E-Heq

Sachbearbeiterin
Grit Baumann
bafoeg.braunschweig@sw-bs.niedersachsen.de
Tel. 0531/391-4907
 

Her-K

Sachbearbeiter
Frank Bohle
bafoeg.braunschweig@sw-bs.niedersachsen.de
Tel. 0531/391-4919
 

L-N

Sachbearbeiterin
Gisela Pahlmann
bafoeg.braunschweig@sw-bs.niedersachsen.de
Tel. 0531/391-4905
 

O-Schr

Sachbearbeiterin 
Maice Sattler
bafoeg.braunschweig@sw-bs.niedersachsen.de
Tel. 0531/391-4910
 

Schu-Z

Sachbearbeiterin
Sabine Barheine
bafoeg.braunschweig@sw-bs.niedersachsen.de
Tel. 0531/391-4909
 

Sondersachbearbeitung

Sachbearbeiterin
Anna Margarete Pfeiffer
bafoeg.braunschweig@sw-bs.niedersachsen.de
Tel. 0531/391-4914
 

Hauptsachbearbeitung (einschließlich Unterhaltsvorausleistungen)

 
   

Hauptsachbearbeiterin
Gabriele Hax 
bafoeg.braunschweig@sw-bs.niedersachsen.de
Tel. 0531/391-4908


Justiziarin

Justiziarin
Corinna Sell-Keiderling
c.sell-keiderling@sw-bs.de
Tel. 0531/391-4941
 

Abteilungsleitung

Abteilungsleiterin Studienfinanzierung
Brigitta Graef
bafoeg.braunschweig@sw-bs.niedersachsen.de
Tel. 0531/391-4900
 

Hinweis: Nach telefonischer Anmeldung sind auch Termine außerhalb der genannten Zeiten im „BAföG-Amt“ möglich.
Im Eingangsbereich des „BAföG-Amtes“ liegen jederzeit die notwendigen Formulare und Hinweise zum Ausfüllen aus. Außerdem erhalten Sie (soweit vorrätig) kostenlos die umfangreiche und informative Broschüre „BAföG – Gesetz und Beispiele“.

 

BAföG-Erhöhung noch in diesem Jahr geplant

 Studierende können sich eventuell noch in diesem Jahr über mehr Geld im Portemonnaie freuen. Bundesbildungsministerin Annette Schavan hatte Mitte Januar die Vorlage eines Gesetzentwurfs mit erneuten Anpassungen der BAföG-Sätze für den Herbst dieses Jahres angekündigt. Dabei sollen die Freibeträge um weitere drei Prozent, die Bedarfssätze um zwei Prozent erhöht werden.

Neben diesen schon zu Beginn des Bildungsstreiks von der Ministerin angekündigten Erhöhungen, enthält der  vorgesehene Gesetzentwurf noch weitere Verbesserungen des BAföG. So soll das Höchstalter für den Beginn eines Masterstudienganges auf 35 angehoben werden. Eine Vereinfachung im Leistungsnachweisverfahren soll dadurch erzielt werden, dass zukünftig auch der Nachweis von Leistungspunkten genügen soll. Geplant ist ebenfalls, dass ein erstmaliger Fachwechsel  sich nicht auf die Förderung auswirkt. Hier wurden bislang die durch den Fachwechsel verlorenen Semester nur in Form eines verzinslichen Bankdarlehens geleistet. Für Auszubildende mit Kindern ist eine großzügigere Regelung der Altersgrenze für die Aufnahme eines Studiums geplant.

BAföG-Anträge gibt es in der Förderungsabteilung des Studentenwerks, weitere Informationen sind außerdem unter www.das-neue-bafoeg.de zu finden.



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