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Wir möchten, dass Sie Ihr Geld bekommen
Adresse
Zuständig für die Studierenden der TU Braunschweig sowie der Hochschule für Bildende Künste:
| Studentenwerk Braunschweig Hochschulstandort Braunschweig Förderungsabteilung Nordstraße 11 38106 Braunschweig (Stadtplan) Telefon: 0531/391-4902; -4922 Telefax: 0531/391-4920 |
Achtung BAföG für Schüler :
Zuständig sind die bei den Kreis- und Stadtverwaltungen eingerichteten BAföG-Ämter.
Bürosprechzeiten
- Di 09.30 – 12.30 Uhr
- Do 09.30 – 12.30 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr
Zu diesen Zeiten ist keine telefonische Beratung möglich.
Ansprechpartner
| Sekretariat Birgit Balke bafoeg.braunschweig@sw-bs.niedersachsen.de Tel. 0531/391-4902 |
| Sekretariat Silke Piskol bafoeg.braunschweig@sw-bs.niedersachsen.de Tel. 0531/391-4922 |
Sachbearbeitung (Zuständigkeit entsprechend des Nachnamens des Antragstellers)
A-D
| Sachbearbeiterin Susanne Leske bafoeg.braunschweig@sw-bs.niedersachsen.de Tel. 0531/391-4924 |
E-Heq
| Sachbearbeiterin Grit Baumann bafoeg.braunschweig@sw-bs.niedersachsen.de Tel. 0531/391-4907 |
Her-K
| Sachbearbeiter Frank Bohle bafoeg.braunschweig@sw-bs.niedersachsen.de Tel. 0531/391-4919 |
L-N
| Sachbearbeiterin Gisela Pahlmann bafoeg.braunschweig@sw-bs.niedersachsen.de Tel. 0531/391-4905 |
O-Schr
| Sachbearbeiterin Maice Sattler bafoeg.braunschweig@sw-bs.niedersachsen.de Tel. 0531/391-4910 |
Schu-Z
| Sachbearbeiterin Sabine Barheine bafoeg.braunschweig@sw-bs.niedersachsen.de Tel. 0531/391-4909 |
Sondersachbearbeitung
| Sachbearbeiterin Anna Margarete Pfeiffer bafoeg.braunschweig@sw-bs.niedersachsen.de Tel. 0531/391-4914 |
Hauptsachbearbeitung (einschließlich Unterhaltsvorausleistungen)
Hauptsachbearbeiterin
Gabriele Hax
bafoeg.braunschweig@sw-bs.niedersachsen.de
Tel. 0531/391-4908
Justiziarin
| Justiziarin Corinna Sell-Keiderling c.sell-keiderling@sw-bs.de Tel. 0531/391-4941 |
Abteilungsleitung
| Abteilungsleiterin Studienfinanzierung Brigitta Graef bafoeg.braunschweig@sw-bs.niedersachsen.de Tel. 0531/391-4900 |

Hinweis: Nach telefonischer Anmeldung sind auch Termine außerhalb der genannten Zeiten im „BAföG-Amt“ möglich.
Im Eingangsbereich des „BAföG-Amtes“ liegen jederzeit die notwendigen Formulare und Hinweise zum Ausfüllen aus. Außerdem erhalten Sie (soweit vorrätig) kostenlos die umfangreiche und informative Broschüre „BAföG – Gesetz und Beispiele“.
BAföG-Erhöhung noch in diesem Jahr geplant
Studierende können sich eventuell noch in diesem Jahr über mehr Geld im Portemonnaie freuen. Bundesbildungsministerin Annette Schavan hatte Mitte Januar die Vorlage eines Gesetzentwurfs mit erneuten Anpassungen der BAföG-Sätze für den Herbst dieses Jahres angekündigt. Dabei sollen die Freibeträge um weitere drei Prozent, die Bedarfssätze um zwei Prozent erhöht werden.
Neben diesen schon zu Beginn des Bildungsstreiks von der Ministerin angekündigten Erhöhungen, enthält der vorgesehene Gesetzentwurf noch weitere Verbesserungen des BAföG. So soll das Höchstalter für den Beginn eines Masterstudienganges auf 35 angehoben werden. Eine Vereinfachung im Leistungsnachweisverfahren soll dadurch erzielt werden, dass zukünftig auch der Nachweis von Leistungspunkten genügen soll. Geplant ist ebenfalls, dass ein erstmaliger Fachwechsel sich nicht auf die Förderung auswirkt. Hier wurden bislang die durch den Fachwechsel verlorenen Semester nur in Form eines verzinslichen Bankdarlehens geleistet. Für Auszubildende mit Kindern ist eine großzügigere Regelung der Altersgrenze für die Aufnahme eines Studiums geplant.
BAföG-Anträge gibt es in der Förderungsabteilung des Studentenwerks, weitere Informationen sind außerdem unter www.das-neue-bafoeg.de zu finden.

